Baurecht bezeichnet je nach Zusammenhang die Gesamtheit der Rechtsnormen, die das Bauen betreffen. Dabei wird üblicherweise unterschieden zwischen einerseits dem privaten Baurecht und somit den Rechtsnormen des Zivilrechts, die für die Verträge gelten, die zur Vorbereitung und Durchführung eines Bauvorhabens geschlossen werden (Architektenvertrag, Bauvertrag mit Bauunternehmern usw.), bzw. dem öffentlichen Baurecht, also jenen Teilen des öffentlichen Rechts, die auch Bauvorhaben betreffen.
Andererseits bedeutet Baurecht das subjektive Recht, ein Grundstück zu bebauen.Das Baurecht ist Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung.
Das Architektenrecht befasst sich insbesondere mit den Problemen der Planung und Durchführung von Bauvorhaben mittels eines Architekten sowie dessen Abrechnung.
Wir beraten und vertreten gerichtlich und außergerichtlich sowohl Bauherren als auch Architekten, Ingenieure und Bauunternehmen sowie Investoren bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Setzen Sie mit uns auf fachlich fundiertes Wissen.