Notarielle Tätigkeiten
Im März 2013 wurde Rechtsanwalt Armin Rudolf zum Notar bestellt. Bereits ab 2010 wurde er regelmäßig als Notarvertreter tätig.
Einen besonderen Schwerpunkt seiner notariellen Tätigkeit bilden Kaufverträge über Immobilien. Notar Rudolf sorgt für eine rechtlich ausgewogene und transparente Gestaltung der Verträge und stellt eine schnelle und sorgfältige Abwicklung der beurkundeten Verträge sicher. Dies gilt auch im Hinblick auf die Korrespondenz mit Behörden, Banken und Gerichten. Gerade die Erwerber einer Immobilie, die zum ersten Mal einen notariellen Kaufvertrag abschließen, schätzen es in besonderem Maße, umfassend von Notar Rudolf beraten zu werden.
Im Handels- und Gesellschaftsrecht beginnt die Beratung durch Notar Rudolf regelmäßig bereits bei der Wahl der vorzugswürdigen Rechtsform, da diese erhebliche Konsequenzen für die Haftung der Gründer, die Kapitalausstattung und die Möglichkeiten der Finanzierung hat. Notar Rudolf begleitet seine Mandanten zudem bei dem Erwerb und der Veräußerung von Unternehmen, insbesondere bei deren Umwandlung. Hierbei geht er auch auf familien- und erbrechtliche Besonderheiten ein und arbeitet vertrauensvoll mit den anwaltlichen und steuerrechtlichen Beratern seiner Mandanten zusammen.
Im Erbrecht besteht die Tätigkeit von Notar Rudolf im Wesentlichen in der unmissverständlichen Formulierung der Vermögensnachfolge, und zwar insbesondere durch die Erstellung von Testamenten, Erbverträgen, Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen und Schenkungsverträgen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge. Testamente bedürfen zwar nicht unbedingt der notariellen Form, sondern können auch privatschriftlich errichtet werden. Die notarielle Beurkundung führt aber regelmäßig zu einer einfacheren Umsetzung des Gewollten, insbesondere aufgrund der dadurch bedingten Entbehrlichkeit eines Erbscheins.
Damit seinen Mandanten auch im Falle einer plötzlichen oder altersbedingten Krankheit oder nach einem Unfall optimal bei der Besorgung ihrer persönlichen Angelegenheiten geholfen werden kann, beurkundet Notar Rudolf regelmäßig Vorsorge- und Generalvollmachten sowie Betreuungs- und Patientenverfügungen. Diese können zwar theoretisch auch privatschriftlich errichtet werden. In der notariellen Form sind diese Urkunden jedoch gerichts- und grundbuchfest sowie anfechtungssicher.
Im Familienrecht ist Notar Rudolf insbesondere mit der Gestaltung und Beurkundung von Eheverträgen und Lebenspartnerschaftsverträgen sowie Scheidungsfolgevereinbarungen beschäftigt. Diese Rechtsgeschäfte bedürfen zwingend der Mitwirkung eines Notars, weil der Gesetzgeber die Bürger vor den weitreichenden Folgen entsprechender Vereinbarungen schützen will.