Das Wirtschaftsrecht ist ein Oberbegriff für das Recht des Wirtschaftsverkehrs. Es wird unterschieden zwischen dem so genannten öffentlichen und dem privaten Wirtschaftsrecht. Dazu kommt mit immer stärker werdender Bedeutung das europäische Wirtschaftsrecht.
Die von uns betreuten Fälle reichen von Arbeits- und Gesellschaftsrecht über das Handels- und Inkassorecht bis hin zum Insolvenz- und Kaufrecht.
Wir formulieren und prüfen Ihre Verträge aller Art – rechtssicher und zu Ihren Gunsten. Gerne verhandeln wir auch mit dem Vertragspartner für Sie. Genauso helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung wie auch bei der Abwehr von Primär- und Sekundäransprüchen.
Wir betreuen Unternehmer bei der Rechtsformwahl, Geschäftsführung und Umstrukturierung. Wir beraten kompetent bei der Auseinandersetzung unter Gesellschaftern aber auch dann, wenn Ihr Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist. Wir versuchen dann gemeinsam mit Ihnen einen Weg zu finden, Ihr Unternehmen zu retten oder falls notwendig geordnet in die Insolvenz zu führen.
Dabei im Fokus steht für uns grundsätzlich: der wirtschaftliche Erfolg unserer Mandanten.