Wir beraten und vertreten Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Unsere Vertretung erfolgt vor allen deutschen Arbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht. Besonderen Wert legen wir jedoch auf die außergerichtliche Vertretung. Denn durch eine zielorientierte außergerichtliche Beratung lässt sich in vielen Fällen ein teures Gerichtsverfahren vermeiden.

Um sich eine eigene Rechtsabteilung oder die kostenintensiven rechtsanwaltlichen Einzelmandatierungen zu sparen, bieten wir zudem eine kontinuierliche juristische Unternehmensbetreuung an.

Im Bereich des Arbeitsrechts bieten wir zudem Seminare Inhouse oder extern an.

Setzen Sie sich mit unseren Fachanwälten für Arbeitsrecht in Verbindung:

Baurecht bezeichnet je nach Zusammenhang die Gesamtheit der Rechtsnormen, die das Bauen betreffen. Dabei wird üblicherweise unterschieden zwischen einerseits dem privaten Baurecht und somit den Rechtsnormen des Zivilrechts, die für die Verträge gelten, die zur Vorbereitung und Durchführung eines Bauvorhabens geschlossen werden (Architektenvertrag, Bauvertrag mit Bauunternehmern usw.), bzw. dem öffentlichen Baurecht, also jenen Teilen des öffentlichen Rechts, die auch Bauvorhaben betreffen.

Andererseits bedeutet Baurecht das subjektive Recht, ein Grundstück zu bebauen.Das Baurecht ist Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung.

Das Architektenrecht befasst sich insbesondere mit den Problemen der Planung und Durchführung von Bauvorhaben mittels eines Architekten sowie dessen Abrechnung.

Wir beraten und vertreten gerichtlich und außergerichtlich sowohl Bauherren als auch Architekten, Ingenieure und Bauunternehmen sowie Investoren bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Setzen Sie mit uns auf fachlich fundiertes Wissen.

Das Erbrecht ist einerseits als subjektives Recht das Grundrecht, Verfügungen über das Eigentum oder andere veräußerbare Rechte bis zum Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln und andererseits auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden, also zu „erben“. Der Begriff Erbrecht bezeichnet zudem auch die Menge aller Rechtsnormen, die sich mit dem Übergang des Vermögens eines Menschen auf einen neuen Rechtsträger befassen. Man unterscheidet zwischen der so genannten „gewillkürten Erbfolge“ durch Abfassen einer letztwilligen Verfügung (Erbvertrag oder Testament) und der „gesetzlichen Erbfolge“, die dann greift, wenn der Verstorbene keine Regelung über seinen Nachlass getroffen hat.

Ob bei dem Entwurf und der Vollstreckung von Testamenten und anderen Verfügungen von Todes wegen, bei Rechten und Pflichten von Erbengemeinschaften, bei der Beantragung und dem Erhalt des Erbscheins, beim Pflichtteilsrecht, bei der Enterbung oder bei steuerlichen Fragen: wir stehen Ihnen in allen Angelegenheiten rund um das vielfältige Erbrecht zur Seite.

Wenn Sie eine Ehe oder Lebenspartnerschaft eingehen oder aufheben möchten, sorgen wir dafür, dass die rechtlichen Grundlagen hierfür geschaffen werden. Dabei werden konkret die allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe oder Lebenspartnerschaft, das eheliche oder lebenspartnerschaftliche Güterrecht (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft) und die Scheidung, bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft und deren rechtliche Folgen geregelt, wie Unterhalt und Versorgungsausgleich.

Weiterhin enthält das Familienrecht Regelungen über die Abstammung und die wechselseitige Unterhaltspflicht von Verwandten, über Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern sowie über die Adoption.

Gerade in Trennungsfällen, in denen auch gemeinsame minderjährige Kinder betroffen sind, ist es wichtig, auf die Belange der Kinder zu achten. Das Kindeswohl steht in unserer Kanzlei an erster Stelle. Wir versuchen stets, eine gütliche Lösung betreffend der Kindschaftsfragen, des Sorge- und Umgangsrechts, auch in Zusammenarbeit mit den Familienberatungsstellen, herbeizuführen.

Um eine streitige Auseinandersetzung zu vermeiden und eine einvernehmliche Lösung im Trennungsfall herbeizuführen, erarbeiten wir gemeinsam einen Ehe- oder Trennungs- und Scheidungsfolgenvertrag. Ihren individuellen Bedürfnissen entsprechend regelt dieser sämtliche trennungsrechtliche Fragen abschließend und nimmt jeglichen Raum für spätere rechtliche Auseinandersetzungen.

Das Gesellschaftsrecht ist zentraler Bestandteil des Wirtschaftsrechtes. Sowohl die Wahl der richtigen Rechtsform für die unternehmerische Tätigkeit als auch die Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages sind dabei von ausschlaggebender Bedeutung. Mit der Entscheidung für die Rechtsform und der Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages werden wichtige Weichen gestellt, die für den Erfolg des Unternehmens von entscheidender Tragweite sind. Werden hier wichtige Aspekte nicht oder falsch geregelt, so ist eine spätere Korrektur zumeist mit nur ganz erheblichem Aufwand möglich.

Wir beraten unsere Mandanten in allen Phasen unternehmerischen Handelns von der Unternehmensgründung bis hin zur Nachfolgeplanung, wie bei der Erstellung und Prüfung der entsprechenden Gesellschaftsverträge. Hierzu gehört auch die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung bei Gesellschafterstreitigkeiten, die Begleitung von Gesellschafterversammlungen sowie die Beratung in sämtlichen Umstrukturierungsfragen wie Formwechseln, Spaltungen oder Verschmelzungen und im Bereich des Unternehmenskaufs- bzw. -verkaufs.

Das Handelsrecht ist das „Sonderprivatrecht“ der Kaufleute. Es soll eine rasche Geschäftsabwicklung sowie eine schnelle Rechtsklarheit gewährleisten.

Es enthält unter anderem gesonderte Regelungen für den Handelskauf, regelt die wichtigsten Vertriebsmittler und das Transportrecht. Das Handelsrecht ist besonders von der fortschreitenden Globalisierung beeinflusst, da es im Handelsverkehr sehr häufig zu grenzüberschreitenden Rechtsbeziehungen kommt. Einen starken Einfluss auf das Handelsrecht haben supranationale Organisationen und europäische Richtlinien. Auch die internationalen Übereinkommen für den grenzüberschreitenden Handelsverkehr, wie z.B. das UN-Kaufrecht, tangieren das nationale Handelsrecht.

Unsere Kanzlei ist durch jahrelange Erfahrung im Bereich des nationalen und internationalen Handelsrechts in der Lage, Unternehmen auch im Rahmen internationaler Sachverhalte kompetent zu beraten. Hierzu gehören insbesondere die Erstellung und Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Kauf- und Handelsvertreter- sowie Vertragshändlerverträgen und die außergerichtliche wie die gerichtliche Betreuung bei Rechtsstreitigkeiten.

Die Vorschriften des Mietrechts regeln einen besonderen Vertrag zwischen Mieter und Vermieter; einen so genannten Gebrauchsüberlassungsvertrag gegen Geld. Verwandt sind die Pacht und die Leihe. Mögliche Mietgegenstände sind bewegliche und unbewegliche Sachen oder Sachteile, die gebrauchstauglich sind (beispielsweise Hauswand als Werbefläche).

Wohnungseigentum – zu unterscheiden vom Wohneigentum – ist im deutschen Recht eine besondere Form des Eigentums an einer einzelnen Wohnung, der so genannten Eigentumswohnung innerhalb eines Gebäudes mit mehreren Wohnungen (Mehrfamilienwohnhaus oder auch Reihenhaus). Problematisch wird diese Form des Eigentums dort, wo die Interessen der Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft aufeinander stoßen.

Wir beraten und vertreten gerichtlich und außergerichtlich Wohnungseigentümer, Vermieter, Mieter und Pächter in allen Fragen rund um das Miet- & WEG – Recht.

Das Sozialrecht ist ein übergeordnetes Rechtsgebiet, welches viele Bereiche und etliche Gesetzte umfasst. Als „Sozialrecht im formellen Sinn“ wird das Sozialgesetzbuch verstanden, während das „Sozialrecht im materiellen Sinn“ darüber hinaus gehend Materien umfasst, die in anderen Gesetzen geregelt sind.

Zu den wesentlichen Bereichen gehören:

  • Sozialversicherungsrecht
  • Soziale Entschädigung bzw. Versorgung (z.B. Schwerbehindertenrecht, Kriegsopfer- und Gewaltopferentschädigung)
  • Soziale Förderung (Wohngeld, Kindergeld, Erziehungsgeld, Ausbildungsförderung)
  • Soziale Hilfen bzw. Grundsicherung (Sozialhilfe, Grundsicherung für Arbeitsuchende)

Wir vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich, wenn es darum geht, dass Sie zu Ihrem Recht kommen und das erhalten, was Ihnen zusteht.

Insbesondere vertreten wir auch Arbeitgeber, die aufrund von Betriebsprüfungen etc. Hilfe bei der Zusammenarbeit mit den Sozialversicherungsträgern (Kranken- und Rentenversicherungen) benötigen.

Das Strafrecht ist Teil des öffentlichen Rechts. Das heißt, es werden Angelegenheiten zwischen Staat und Bürger geregelt. In Ordnungswidrigkeiten werden hingegen geringere Übertretungen mit Bußgeldern belegt, z.B. bei Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstößen.

Wir vertreten Sie gerichtlich und auch im Ermittlungsverfahren. Oft gelingt es, Dinge schon kostengünstig im Ermittlungsverfahren zu erledigen.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen (z.B. GmbH Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, sonstige leitende Angestellte etc.).

Die Vorschriften für den nationalen (innerdeutschen) Transport sind einheitlich im 4. Buch des Handelsgesetzbuches geregelt. Das deutsche Transportrecht ist seit dem 1.Juli 1998 aufgrund notwendiger Harmonisierung in den EU-Staaten stark an das Recht für grenzüberschreitende Transporte angeglichen, zumindest im Bereich der Haftungsansätze. Hinsichtlich der Beurteilung grenzüberschreitender Transporte sind nach wie vor multilaterale Abkommen und Verträge heranzuziehen, allen voran des CMR. Es gilt der Grundsatz: Unterschiedliche Transporte unterliegen unterschiedlichen Rechtsgrundlagen. Hierfür ist ein differenziertes Fachwissen notwendig. Mit diesem unterstützen wir Sie gern individuell auf Ihren speziellen Fall bezogen.

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