Wenn Sie geistiges Eigentum schützen, kaufen oder verkaufen möchten, sind wir die richtigen Ansprechpartner für Sie. Ob bei Marken-, Patenten-, Urheber- oder Leistungsschutzrechten: all diese Gebiete dienen dem Zweck, eine Idee oder Sache davor zu schützen, dass andere sich dieser unerlaubt bedienen und sie verbreiten.
Zum Beispiel in Medien wie dem Internet. Allein hier gibt es zahlreiche Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten wie dem Domainrecht, Urheber- und Markenrecht, dem Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht, dem internationalen Privatrecht, dem Medien- und Telekommunikationsrecht sowie dem großen Bereich des E-Commerce, um nur einige zu nennen.
Um was es sich in Ihrem individuellen Fall handelt und welche Maßnahmen wir erfolgreich für Sie ergreifen können, klären wir gern in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen.
Das Verkehrsrecht umfasst diejenigen Rechtsnormen, die mit dem Verkehr zu tun haben. Verkehr wird dabei definiert als Ortsveränderung von Personen und Gütern.
Etliche Vorschriften aus dem öffentlichen und dem Privatrecht setzen den rechtlichen Rahmen.
Insbesondere umfasst das private Verkehrsrecht die Regulierung von Unfallschäden. Im öffentlichen Verkehrsrecht sind Ordnungswidrigkeiten und Straftaten einschlägig.
Im Idealfall verschwindet ein Vertrag für immer in der Schublade. Dann können Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren.
Leider gelingt das nicht immer. Daher ist es bei dem Abschluss von Verträgen wichtig, diese rechtssicher zu gestalten, damit im Streitfalle keine unliebsamen Überraschungen auftreten.
Wir formulieren und prüfen Ihre Verträge aller Art – rechtssicher und zu Ihren Gunsten. Gerne verhandeln wir auch mit dem Vertragspartner für Sie. Genauso helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung wie auch bei der Abwehr von Primär- und Sekundäransprüchen.
Das Wirtschaftsrecht ist ein Oberbegriff für das Recht des Wirtschaftsverkehrs. Es wird unterschieden zwischen dem so genannten öffentlichen und dem privaten Wirtschaftsrecht. Dazu kommt mit immer stärker werdender Bedeutung das europäische Wirtschaftsrecht.
Die von uns betreuten Fälle reichen von Arbeits- und Gesellschaftsrecht über das Handels- und Inkassorecht bis hin zum Insolvenz- und Kaufrecht.
Wir formulieren und prüfen Ihre Verträge aller Art – rechtssicher und zu Ihren Gunsten. Gerne verhandeln wir auch mit dem Vertragspartner für Sie. Genauso helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung wie auch bei der Abwehr von Primär- und Sekundäransprüchen.
Wir betreuen Unternehmer bei der Rechtsformwahl, Geschäftsführung und Umstrukturierung. Wir beraten kompetent bei der Auseinandersetzung unter Gesellschaftern aber auch dann, wenn Ihr Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist. Wir versuchen dann gemeinsam mit Ihnen einen Weg zu finden, Ihr Unternehmen zu retten oder falls notwendig geordnet in die Insolvenz zu führen.
Dabei im Fokus steht für uns grundsätzlich: der wirtschaftliche Erfolg unserer Mandanten.
Notarielle Tätigkeiten
Im März 2013 wurde Rechtsanwalt Armin Rudolf zum Notar bestellt. Bereits ab 2010 wurde er regelmäßig als Notarvertreter tätig.
Einen besonderen Schwerpunkt seiner notariellen Tätigkeit bilden Kaufverträge über Immobilien. Notar Rudolf sorgt für eine rechtlich ausgewogene und transparente Gestaltung der Verträge und stellt eine schnelle und sorgfältige Abwicklung der beurkundeten Verträge sicher. Dies gilt auch im Hinblick auf die Korrespondenz mit Behörden, Banken und Gerichten. Gerade die Erwerber einer Immobilie, die zum ersten Mal einen notariellen Kaufvertrag abschließen, schätzen es in besonderem Maße, umfassend von Notar Rudolf beraten zu werden.
Im Handels- und Gesellschaftsrecht beginnt die Beratung durch Notar Rudolf regelmäßig bereits bei der Wahl der vorzugswürdigen Rechtsform, da diese erhebliche Konsequenzen für die Haftung der Gründer, die Kapitalausstattung und die Möglichkeiten der Finanzierung hat. Notar Rudolf begleitet seine Mandanten zudem bei dem Erwerb und der Veräußerung von Unternehmen, insbesondere bei deren Umwandlung. Hierbei geht er auch auf familien- und erbrechtliche Besonderheiten ein und arbeitet vertrauensvoll mit den anwaltlichen und steuerrechtlichen Beratern seiner Mandanten zusammen.
Im Erbrecht besteht die Tätigkeit von Notar Rudolf im Wesentlichen in der unmissverständlichen Formulierung der Vermögensnachfolge, und zwar insbesondere durch die Erstellung von Testamenten, Erbverträgen, Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen und Schenkungsverträgen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge. Testamente bedürfen zwar nicht unbedingt der notariellen Form, sondern können auch privatschriftlich errichtet werden. Die notarielle Beurkundung führt aber regelmäßig zu einer einfacheren Umsetzung des Gewollten, insbesondere aufgrund der dadurch bedingten Entbehrlichkeit eines Erbscheins.
Damit seinen Mandanten auch im Falle einer plötzlichen oder altersbedingten Krankheit oder nach einem Unfall optimal bei der Besorgung ihrer persönlichen Angelegenheiten geholfen werden kann, beurkundet Notar Rudolf regelmäßig Vorsorge- und Generalvollmachten sowie Betreuungs- und Patientenverfügungen. Diese können zwar theoretisch auch privatschriftlich errichtet werden. In der notariellen Form sind diese Urkunden jedoch gerichts- und grundbuchfest sowie anfechtungssicher.
Im Familienrecht ist Notar Rudolf insbesondere mit der Gestaltung und Beurkundung von Eheverträgen und Lebenspartnerschaftsverträgen sowie Scheidungsfolgevereinbarungen beschäftigt. Diese Rechtsgeschäfte bedürfen zwingend der Mitwirkung eines Notars, weil der Gesetzgeber die Bürger vor den weitreichenden Folgen entsprechender Vereinbarungen schützen will.
Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.